
In der für Spielhallen geltenden Regelung des § 2i der Verordnung heißt es einer Infektion mit dem Corona-Virus Sars-CoV-2 zu vermindern. So dürfen Spielhallen, Fitnessstudios und Freibäder wieder öffnen, wie Claudia Schröder, stellvertretende Leiterin des Krisenstabes, am Freitag. Dezember wird die dann aktuelle Situation genau analysiert. Danach wird entschieden, ob die Regelungen in der Corona-Verordnung verändert werden.